Informationen
Die Ausbildung von Fahrlehrern in den Hospitationswochen sowie mit der Anwärterbefugnis, darf nur von entsprechend
befähigten Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden.
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NEU!Seit dem 1.1.2018 muss jeder Ausbildungsfahrlehrer gem. § 53 Abs. 3, alle vier Jahre, an einem 1-tägigen
Fortbildungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer teilnehmen. Beim DVPi vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen
Inhalte.
Ausbildung
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten)
Seminareröffnung
- Erwartungen der Teilnehmer
- Ziele des Seminars
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Ablauf der Fahrlehrerausbildung BE seit 1.1.2018
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters Hospitationsphase und Ausbildungsphase
- Der Hospitanten/Ausbildungsvertrag
Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
- Übersicht der Ausbildungsinhalte
- Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht
Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- Die Lernthemen
- Die Kenntnisse und Fähigkeiten
- Verknüpfung der Konzeption
Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung in der Mitte des Praktikums
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung an den zwei Reflexionstagen und der Reflexionswoche
- Kooperation Ausbildungsstätte/Ausbildungsfahrschule (Hospitationswochen und Praktikumszeit)